Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG oder Bl können einen blauen Parkausweis bekommen, der sie oder den jeweiligen Fahrzeugführer zum Parken auf sog. Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt.
Personen mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen können einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder einen Antrag auf Änderung der Schwerbehinderung stellen.