Wer ab dem 01. November 2010 einen neuen Personalausweis beantragt, erhält eine neue Version in Form einer Scheckkarte.
Er enthält einen Chip, der zwei neue Funktionen bietet:
- die Speicherung der biometrischen Daten
- den elektronischen Identitätsnachweis
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild