Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung informieren wir Sie zu dem
Thema „Lärmschutz“.
Lärmarme Geräte (auch Rasenmäher) oder solche, die mit dem EU-Umweltzeichen
(blauer Engel) gekennzeichnet sind, dürfen Montag bis Samstag in Zeit von 7:00
bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Laut Bundesimmissionsschutzgesetz und TA-Lärm gilt in reinen Wohngebieten eine
Lärmgrenze von 50 dB(A) und in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) tagsüber
außerhalb der Ruhezeiten.
Damit Sie ein Gefühl für Lärm bekommen hier einige Vergleiche (in unmittelbarer
Nähe):