Welche Hunde gefährlich sind ist in § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) definiert. Nachstehend veröffentlichen wir den Absatz 1 aus dem Sie auch die sogenannte Rasseliste entnehmen können:
1. Hund 60,00 € 2. Hund 108,00 € jeder weitere Hund 120,00 € Kampfhund 600,00 € Ersatzsteuermarke 5,00 €
Im Anhang finden sie die aktuelle Satzung