Die Ordnungspolizei der Gemeinde Fuldabrück informiert über gesetzliche
Regelungen zur Benutzung von Feuerwerkskörpern.
Der Bundesgesetzgeber hat durch eine Änderung des Sprengstoffrechts folgendes
geregelt:
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“
Für diese Neuregelung sind Erklärungen zu einigen der vom Gesetzgeber
verwendeten Begriffe notwendig:
Pyrotechnische Gegenstände sind per gesetzlicher Definition solche